Frauenförderung am FB 10

Team der Frauenbeauftragten
Team der Frauenbeauftragten

Team der Frauenbeauftragten

PD Dr. Ulrike Homann (Studienkoordinatorin)
Barbara Wolf (Sekretärin FB 10)
Dr. Sabrina Fröls (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Als Frauenbeauftragte sind wir Ansprechpartnerinnen für Studentinnen, wissenschaftliche und administrativ-technische Mitarbeiterinnen, sowie Professorinnen des Fachbereichs Biologie.

Unsere Aufgaben sind:

  • Ansprechpartnerinnen für frauenspezifische Fragen und Probleme
  • Mitglieder im Entscheidungsgremium Frauenförderung zur Verteilung der Fördermittel
  • Vertretung der Frauen in Berufungskommissionen und bei Stellenbesetzungen
  • Informationen über Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen

Mittel für die Förderung von Frauenprojekten

Woher kommen die Frauenfördermittel?

An der Technischen Universität wird seit 1999 im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe erfolgreiche Frauenförderung in den Fachbereichen finanziell honoriert.
2 % des Verteilungsfonds der leistungsorientierten Mittelvergabe werden nach festgelegten Kriterien hierfür auf die Fachbereiche verteilt.

Wofür können die Mittel grundsätzlich verwendet werden?

Die Mittel werden den Fachbereichen zugewiesen und müssen für frauenfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Sie können grundsätzlich für die Förderung von Frauen aller Statusgruppen verwendet werden. Vorrangiges Ziel ist jedoch die Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich.

Beispiele für die Verwendung der Mittel:

  • Zuschüsse zum Besuch von Tagungen
  • Zuschüsse zu berufsbezogenen externen Weiterbildungen
  • Ausrichtung von Symposien

Mit den Frauenfördermitteln wurden in der Vergangenheit u.a. die Kolloquiumsreihe „Women in Biosiences“ und das Symposium „Arbeitsfeld Biowissenschaften- Berufswege von Biologinnen“ finanziert. Außerdem wurden Zuschüsse zur Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen gewährt.

Wer kann die Mittel beantragen?

  • Studentinnen
  • Doktorandinnen
  • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
  • Professorinnen
  • administrativ- technische Mitarbeiterinnen

Wie können Zuschüsse beantragt werden?

Anträge auf Zuschüsse aus den Frauenfördermitteln können jederzeit, mindestens jedoch 2 Wochen vor Beginn der Tagung/Fortbildung, gestellt werden.
In einem Antrag soll aufgeführt sein:

  • Wofür die Mittel beantragt werden (z.B. Teilnahme an der Tagung XX am 10.10.2003 in Ystadt)
  • Begründung für die Teilnahme an der Tagung oder Fortbildung (z.B. Präsentation eigener Ergebnisse auf der Tagung; Erweiterung des Methodenspektrums für zukünftige Forschungsprojekte)
  • Voraussichtliche Kosten (aufgeschlüsselt nach Teilnahmebeitrag, Fahrt- und Übernachtungskosten)

Anträge und Fragen bitte an das Team der Frauenbeauftragten des Fachbereichs.

Wie wird über den Antrag entschieden?

Über den Antrag entscheidet eine Kommission, in der alle Statusgruppen vertreten sind.