Für die Promotion gibt es gesetzliche bindende Verordnungen, das sind in diesem Fall die Allgemeine Promotionsordnung der TU und die Ausführungsbestimmungen des Fachbereiches Biologie (siehe Downloads rechts).
Der Weg bis zur Erlangung des Doktortitels gliedert sich in mehrere Abschnitte: Zuerst müssen Sie als Doktorand angenommen werden, nach Erstellung einer Dissertation die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen und dann natürlich zur Promotionsprüfung (Disputation) zugelassen werden und diese dann auch bestehen. Auf diesem Weg sollen Ihnen die Download-Formulare und dieser kurze Wegweiser helfen.
Richten Sie ein Gesuch an den Dekan (Download-Formular, Word-Format, darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden, mit Ausnahme natürlich der Unterschriften) mit dem vorläufigen Titel der Dissertation und Vorschlag der Referenten. Der Vorschlag muss mit den Betreuern abgesprochen und von diesen unterschrieben werden. Für interne Promotionen sind zwei Betreuer aus dem Fachbereich anzugeben. Bei externen Promotionen müssen drei Betreuer angegeben werden, die beiden ersten Betreuer müssen aus dem Fachbereich Biologie sein. Bedenken Sie, dass Sie sich mit diesem Antrag formell an den FB Biologie wenden, um zum Promotionsstudium zugelassen zu werden. Stellen Sie daher sicher, dass weder Rechtschreibfehler oder handschriftliche Bemerkungen auf dem Antrag vorkommen.
Das Gesuch muss mit einer Kopie des Abitur- und Diplomzeugnisses, sowie der Eidesstattlichen Erklärung (Download-Formular) im Dekanat eingereicht werden. Unbeglaubigte Kopien genügen, wenn die Originale vorgelegt werden. In Zweifels- und Sonderfällen, wie Zulassung externer Promotionen und Gutachter bitte rechtzeitig mit dem Dekanat Kontakt aufnehmen.
Bei externer Promotion ist eine vom externen Betreuer unterzeichnete Darstellung der geplanten Arbeiten beizufügen.
Bewerbungsschluss für Bewerber, die zurzeit NICHT an der TU eingeschrieben sind, ist für ein Sommersemester der 15.01. und für ein Wintersemester der 15.07. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Online-Antrag auf Zulassung/Einschreibung im Studierendensekretariat vorliegen. Die Bescheinigung über die Annahme als Doktorand/in oder auch die Zusage zum Graduiertenkolleg kann entsprechend nachgereicht werden, wenn der o. g. Antrag fristgerecht gestellt wird. Um eine rechtzeitige Einschreibung zu gewährleisten, sollte ein entsprechender Nachweis allerdings bis Mitte/Ende März (für ein SS ) bzw. bis Mitte/Ende September (für ein WS) nachgereicht werden.
Studierende der TU, die sich in ein Promotionsstudium rückmelden wollen, können den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist stellen. (für ein Sommersemester bis 15.03. und für ein Wintersemester bis 15.09.) Hier wäre der Antrag zum Promotionsstudium zu verwenden (keine Online- Bewerbung), siehe unter
www.tu-darmstadt.de/stud_sekretariat/formulare.tud www.tu-darmstadt.de/stud_sekretariat/promotion.tud
www.tu-darmstadt.de/stud_sekretariat/onlinebewerbung.tud
www.tu-darmstadt.de/stud_sekretariat/formulare.tud
Diese Fristen sind bewusst so gesetzt, damit eine rechtzeitige Einschreibung/Rückmeldung zum entsprechenden Semester erfolgen kann.
1. Der Kandidat/Die Kandidatin hat sieben (interne Promotion) /acht (externe Promotion) Exemplare der Dissertation anzufertigen. Den Prüfern wird ein Exemplar ausgehändigt. Drei Exemplare sind im Dekanat einzureichen.
2. Die Arbeit sollte mindestens 8 Wochen vor der Disputation im Dekanat eingereicht werden.
3. Das Titelblatt der Dissertation muss folgende Informationen enthalten (siehe Downloads). Die Exemplare müssen im Anhang einen kurzen tabellarischen Lebenslauf enthalten sowie die Erklärung "Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertation selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe. Hierunter Datum der Abgabe und Unterschrift (Siehe Download).
4. Die Promotionsgebühr (100 €) muss bis zur Abgabe der Arbeit überwiesen sein. Dem Dekanat ist ein Nachweis über die Überweisung zu erbringen.
Bankverbindungen:
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
Kto-Nr. 704300 (BLZ 508 501 50)
IBAN: DE 36 5085 010 0000 7043 00,
BIC: HELADEF1DAS
Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt
Kto-Nr. 5093036001 (BLZ 500 500 00)
IBAN: DE 90 5005 0000 5093 0360 01
BIC: HELADEF>
Commerzbank Darmstadt
Kto-Nr. 1318195 (BLZ 508 400 05)
IBAN: DE 29 5084 0005 0131 8195 00,
BIC COMBADEFF
unter Angabe der Projekt-Nr. 40100191.
5. Vor der Abgabe der Arbeit hat der Doktorand/die Doktorandin ein Promotionsgesuch an den Dekan zu richten. (“Mit der Abgabe meiner Doktorarbeit bitte ich um Zulassung zur Promotionsprüfung” oder ähnlich). (Download-Formular), bei beabsichtigter Abfassung der Dissertation in englischer Sprache steht Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung.
6. Mit dem Promotionsgesuch ist ein Ausdruck der Zusammenfassung der Dissertation (1-fach) einzureichen.
7. Gleichzeitig müssen dem Dekanat Vorschläge zur Besetzung der Prüfungskommission mitgeteilt werden. Die Vorschläge des Kandidaten/der Kandidatin sind unverbindlich und müssen vom Promotionsausschuß des Fachbereichs Biologie genehmigt werden.
8. Im Rahmen der Dissertation entstandene Veröffentlichungen von Teilergebnissen sind zu zitieren.