Gleichstellungsteam
Frauenfördermittel

Anträge auf Zuschüsse aus den Frauenfördermitteln können jederzeit, mindestens jedoch 2 Wochen vor Beginn der Tagung/Fortbildung, gestellt werden. Die Anträge werden bei uns gesammelt und vierteljährlich bearbeitet, pro Person können mehrere Anträge pro Jahr zur Individualförderung eingereicht werden. Zur Beantragung von Fördermitteln schicken Sie bitte das entsprechende Formular elektronisch per E-Mail an das Gleichstellungsteam des Fachbereichs. Die bewilligte Förderungssumme wird schriftlich mitgeteilt.

Antrag für Frauenfördermittel – FB10 (wird in neuem Tab geöffnet)

Dienstreiseantrag (wird in neuem Tab geöffnet)

Auszahlung Reisekosten (unbar) (wird in neuem Tab geöffnet)

Die Abrechnung der Fördermittel erfolgt rückwirkend.

Vor der Abrechnung der genehmigten Frauenfördermittel muss ein kurzer Bericht von ca. einer Seite über den Besuch der Veranstaltung verfasst werden. Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Teilnahme an der geförderten Veranstaltung per E-mail an das Gleichstellungsteam geschickt werden.

Daraufhin wird der Bewilligungsbescheid zur Abrechnung der Reisekosten ausgehändigt.

Zur Kostenerstattung reichen Sie bitte folgende Formulare im Original im Dekanat ein:

  • Bewilligungbescheid
  • Teilnahmebestätigung
  • Belege

An der Technischen Universität Darmstadt wird seit 1999 im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe erfolgreiche Frauenförderung in den Fachbereichen finanziell honoriert.

2 % des Verteilungsfonds der leistungsorientierten Mittelvergabe werden nach festgelegten Kriterien hierfür auf die Fachbereiche verteilt.

Die Mittel werden den Fachbereichen zugewiesen und müssen für frauenfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Sie können grundsätzlich für die Förderung von Frauen aller Statusgruppen verwendet werden. Vorrangiges Ziel ist jedoch die Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich.

Beispiele für die Verwendung der Mittel:

  • Zuschüsse zum Besuch von Tagungen
  • Zuschüsse zu berufsbezogenen externen Weiterbildungen
  • Ausrichtung von Symposien

Mit den Frauenfördermitteln wurden in der Vergangenheit u.a. die Kolloquiumsreihe „Women in Biosiences“ und das Symposium „Arbeitsfeld Biowissenschaften- Berufswege von Biologinnen“ finanziert. Außerdem wurden Zuschüsse zur Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen gewährt.

  • Studentinnen
  • Doktorandinnen
  • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
  • administrativ- technische Mitarbeiterinnen

Über den Antrag entscheidet eine Kommission, in der alle Statusgruppen vertreten sind.