(wird in neuem Tab geöffnet) Antrag für Frauenfördermittel – FB10
(wird in neuem Tab geöffnet) Dienstreiseantrag
(wird in neuem Tab geöffnet) Auszahlung Reisekosten (unbar)
Die Abrechnung der Fördermittel erfolgt rückwirkend.
Vor der Abrechnung der genehmigten Frauenfördermittel muss ein kurzer Bericht von ca. einer Seite über den Besuch der Veranstaltung verfasst werden. Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Teilnahme an der geförderten Veranstaltung per E-mail an das Gleichstellungsteam geschickt werden.
Daraufhin wird der Bewilligungsbescheid zur Abrechnung der Reisekosten ausgehändigt.
Zur Kostenerstattung reichen Sie bitte folgende Formulare im Original im Dekanat ein:
- Bewilligungbescheid
- Teilnahmebestätigung
- Belege