Der Studienbeginn des Masterstudiengangs ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Die Anmeldefrist für das Wintersemester endet am 15. Juli, die für das Sommersemester endet am 15. Januar (Ausschlussfristen).
Die Bewerbung für den Masterstudiengang Biologie erfolgt ausschließlich über die Bewerbungsportale TUCaN und movein der TU Darmstadt. Die Bewerbungsunterlagen müssen beim zentralen Studierendenservice eingereicht werden. Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden bearbeitet.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig:
- tabellarischer Lebenslauf
- ein Nachweis über einen Hochschulabschluss (Bachelorabschluss im Fach Biologie oder einer verwandten Disziplin)
- Motivationsschreiben
Genaue Informationen zur Eingangsprüfung finden sich in den Ausführungsbestimmungen des Masterstudiengangs Biologie. Die Eingangsprüfung erfolgt durch eine Kommission. Sie besteht aus Lehrenden des Studiengangs M. Sc. Biologie. Vertreter_innen der Fachschaft Biologie stehen der Kommission beratend bei. Die Eingangsprüfung erfolgt in zwei Stufen.
Stufe 1:
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen der Bewerber_innen werden von zwei Mitgliedern der Kommission unabhängig voneinander begutachtet und bewertet. Dabei wird eine Punktzahl von 0 bis maximal 100 Punkten vergeben. Bewerber_innen mit einer Mindestpunktzahl von 80 werden direkt als geeignet eingestuft.
In Fällen, in denen einzelne fachliche Voraussetzungen aus dem Erststudium nicht gegeben sind, können Bewerber_innen zugelassen werden mit der Auflage, Grundlagenprüfungen in zusätzlichen Fächern für den Bachelorstudiengang Biologie im Ausmaß von maximal 30 Credits abzulegen.
Stufe 2:
Bewerber_innen, die eine Punktzahl von 80 Punkten nicht erreichen und 40 Punkte nicht unterschreiten, werden zu einem Eingangsfeststellungsgespräch eingeladen. In dem 30-minütigen Gespräch mit mindestens zwei Mitgliedern der Kommission wird über die Motivation der Bewerber_innen sowie deren Eignung für den Studiengang gesprochen. Das Gespräch wird von den Mitgliedern der Kommission unabhängig voneinander mit einer Punktzahl von 0 bis maximal 100 Punkten bewertet. Bewerber_innen, die mit dem arithmetischen Mittel der Punkte aus Stufe 1 und 2 mindestens 60 Punkte erreichen, werden als geeignet eingestuft.